PRODUKTIONS- UND SOZIALSTANDARDS
Jeans Fritz Chemikalienstandards
Beim Waschen, Färben oder Bedrucken von Bekleidung kommen unterschiedliche Chemikalien zum Einsatz, die teilweise gesundheits- oder umweltschädlich sind. Wir wollen in jedem Fall vermeiden, dass diese in unseren Produkten enthalten sind! Als allgemeine Richtlinien für Lieferanten führen wir eine Schadstoffliste, die für alle verpflichtend und Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen ist. Darin sind alle Grenzwerte in Bezug auf Schadstoffe nach europäischen oder deutschen Bestimmungen reglementiert, die sich auf das fertige Endprodukt beziehen. Sämtliche Artikel, die für uns produziert werden, müssen diesen Vorgaben entsprechen und dürfen keine der verbotenen chemischen Substanzen enthalten, bzw. den Grenzwert nicht überschreiten. Teilweise sind unsere Grenzwerte sogar strenger, als die gesetzliche Vorgabe. Die Schadstoffliste wird permanent aktualisiert. Um die Einhaltung unserer Standards sicherzustellen, führen unabhängige Labore regelmäßig in unserem Auftrag Tests durch. Dafür wählen wir stichprobenartig Aufträge aus.
Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern
Wir setzen uns für faire und sozial verträgliche Arbeitsbedingungen in den Produktionsländern ein. Hierfür haben wir einen Verhaltenskodex, den sogenannten „Code of Conduct“ für unsere Produzenten und Lieferanten ins Leben gerufen. Dieser orientiert sich an den international anerkannten Prinzipien zum Schutz der Menschen- und Arbeitsrechte, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der vereinten Nationen, den ILO*¹-Kernarbeitsnormen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zum Ausdruck gebracht werden. Zudem stützt sich der Code auf relevante internationale Vereinbarungen zum Schutz der Umwelt. Um die Einhaltung zu gewährleisten, behalten wir uns vor, diese durch unabhängige Prüfinstitute kontrollieren zu lassen. Nach der Auditierung*² erhalten wir einen Bericht, der von uns sorgfältig geprüft wird.
Bei groben Verstößen gegen den Verhaltenskodex oder bei mangelnder Bereitschaft zu Verbesserungen beenden wir ggf. die Geschäftsbeziehung.
*¹ ILO: International Labour Organisation (= englisch: Internationale Arbeitsorganisation)
*² Auditierung: Prüfung, ob geforderte Standards erfüllt werden.
Diese bezieht sich auf Prozesse, Anforderungen sowie Richtlinien.
Verbot von Kinderarbeit und Schutz junger Arbeitnehmer
Die beteiligten Unternehmen setzen sich für die effektive Abschaffung von Kinderarbeit ein. Dabei wird das jeweilige gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit zu Grunde gelegt. Gemäß den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation darf dieses nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet und nicht unter 15 Jahren liegen.
Im Rahmen des Einstellungsverfahrens sollen geeignete Mechanismen zur Altersfeststellung Kinderarbeit verhindern. Wenn Unternehmen Kinderarbeit feststellen, müssen notwendige Maßnahmen zur Abhilfe und zur sozialen Reintegration eingeleitet werden, die das Wohl und den Schutz des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren werden nur dann eingestellt, wenn die Art oder die Verhältnisse der durch sie verrichteten Arbeit das Leben, die Gesundheit und die Sittlichkeit der betreffenden Jugendlichen nicht gefährden und diese eine angemessene sachbezogene Unterweisung oder berufliche Ausbildung in dem entsprechenden Wirtschaftszweig erhalten.